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Aktualisiert Donnerstag, November 14, 2024

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Gesetz über digitale Dienstleistungen (DSA): Vereinfachung der Plattformregeln in Europa

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) überarbeitet die EU-Regulierung im digitalen Bereich und legt großen Plattformen strengere Regeln zur Bekämpfung von Fehlinformationen und illegalen Inhalten auf. In diesem Insights-Artikel schlüsseln wir die wichtigsten Anforderungen des Gesetzes auf und untersuchen, wie es die Online-Umgebung in Deutschland umgestaltet.

Boris Arendt

Salary Partner (Rechtsanwalt)

Ana Combei

Scientific Research Assistant

Kontext der Herkunft
Grundlegende Struktur und Durchsetzungsmechanismen
Verpflichtungen
Verordnung über illegale Inhalte
Die Regulierungsebenen der DSA im Einzelnen
Abschluss

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Ab dem 17. Februar 2024 ersetzt das Gesetz über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act – „DSA")) wesentliche Teile der alten E-Commerce-Richtlinie und strukturiert die Regulierung des Sektors der digitalen Dienstleistungen in der gesamten EU neu. Zusammen mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) bildet der DSA einen umfassenden Regulierungsrahmen, der auf die Herausforderungen der modernen digitalen Wirtschaft ausgerichtet ist. Während das DMA auf monopolistische Praktiken marktbeherrschender Plattformen abzielt, erlegt das DSA den Anbietern digitaler Dienste, insbesondere großen Plattformen, strenge Verpflichtungen zur Bekämpfung von Fehlinformationen, illegalen Inhalten und Marktbeherrschung auf und zielt darauf ab, ein faireres, sichereres und transparenteres digitales Umfeld in der EU zu schaffen.

In Deutschland werden an der Durchsetzung des DSA die Bundesnetzagentur, das Bundeszentrum für Kinder- und Jugendmedienschutz und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt sein. Diese Zusammenarbeit wird den Schutz der digitalen Rechte gewährleisten und gleichzeitig ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Meinungsfreiheit herstellen. Die Umsetzung des DSA in Deutschland ersetzt einen Großteil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und signalisiert das Engagement des Landes für ein sichereres Online-Umfeld in Übereinstimmung mit den EU-Standards.

Die schnelle Verabschiedung des DSA spiegelt die Entschlossenheit der EU wider, sich mit den sich entwickelnden digitalen Geschäftsmodellen und Technologien auseinanderzusetzen. Durch die Ausweitung der Haftungsvorschriften und die Auferlegung neuer Verpflichtungen für sehr große Online-Plattformen gewährleistet das DSA die effektive Umsetzung der digitalen Agenda der EU.


Kontext der Herkunft

Während digitale Dienste das tägliche Leben durch den Zugang zu Informationen und die Erweiterung der Märkte verbessern, stellen sie auch regulatorische Herausforderungen dar. Eine große Sorge, die bei der Folgenabschätzung des DSA festgestellt wurde, war der Missbrauch von Online-Diensten für illegale Aktivitäten, einschließlich des Verkaufs illegaler Waren und der Verbreitung von Fehlinformationen durch manipulative Algorithmen.

Der DSA wurde auch geschaffen, um die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu beheben, die eine wirksame Aufsicht aufgrund unzureichender Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten behindert. Darüber hinaus beabsichtigte die Europäische Kommission, mit dem DSA die Vorschriften in der gesamten EU zu harmonisieren, um eine rechtliche Fragmentierung zu verhindern, die Hindernisse für digitale Dienstleistungen schaffen könnte, insbesondere für KMU und innovative Start-ups. Der DSA zielt darauf ab, die Schutzstandards zu verbessern und gleichzeitig die Verpflichtungen so zu staffeln, dass Kleinstunternehmen nicht belastet werden.


Grundlegende Struktur und Durchsetzungsmechanismen

Der DSA schafft einen abgestuften Regulierungsrahmen mit vier verschiedenen Ebenen von Verpflichtungen, die auf die Art und den Umfang der Dienstleister zugeschnitten sind. Auf der grundlegenden Ebene gelten die Vorschriften im Großen und Ganzen für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten und legen die grundlegenden Anforderungen fest. Je enger der Geltungsbereich wird, desto strengere Verpflichtungen werden den Anbietern von Hosting-Diensten auferlegt, die auch Online-Plattformen und in bestimmten Fällen auch Online-Suchmaschinen umfassen. Die strengsten Standards sind für sehr große Online-Plattformen und sehr große Suchmaschinen reserviert, was deren erheblichen Einfluss auf das digitale Ökosystem widerspiegelt.

Mit der Durchsetzung dieser Vorschriften sind unabhängige Koordinatoren für digitale Dienste in jedem Mitgliedstaat betraut, die eine lokalisierte Aufsicht gewährleisten. Die Europäische Kommission ist mit besonderen Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet, insbesondere in Bezug auf sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, um die Kohärenz in der EU zu gewährleisten. Ergänzend zu diesen Bemühungen wird die Einrichtung eines Europäischen Ausschusses für digitale Dienste die Koordination erleichtern und strategische Leitlinien vorgeben. Die DSA führt auch eine Reihe von Aufsichtsinstrumenten ein, darunter die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern, um eine solide Einhaltung der Vorschriften in der gesamten Landschaft der digitalen Dienstleistungen zu gewährleisten.


Verpflichtungen

Obwohl es sich bei der DSA um eine Verordnung handelt, verlangt sie keine einseitige Umsetzung, bei der die persönlichen Merkmale der Dienstleistungsanbieter außer Acht gelassen werden. Stattdessen wird ein Rahmen mit asymmetrischen Verpflichtungen eingeführt, die auf die Größe und den Einfluss der Anbieter digitaler Dienstleistungen zugeschnitten sind. So gibt es vier Regulierungsebenen mit immer strengeren Bestimmungen für eine kleinere Gruppe von Anbietern. Diese Stufen reichen von allgemeinen Vermittlungsdiensten bis hin zu sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen. Die höchste Regulierungsstufe umfasst verstärkte Aufsichts- und Einhaltungsmechanismen, um eine ordnungsgemäße Durchsetzung zu gewährleisten.

Insbesondere unterliegen die Anbieter von Vermittlungsdiensten weiterhin Haftungsprivilegien und dürfen keine allgemeinen Überwachungspflichten eingehen. Freiwillige Untersuchungen können jedoch durchgeführt werden, sofern sie in gutem Glauben erfolgen.

Darüber hinaus müssen die Anbieter von Hosting-Diensten Systeme zur Meldung illegaler Inhalte einrichten. Unter bestimmten Bedingungen müssen sie auch bestimmte Straftaten an die Behörden melden. Diese Verpflichtungen sind in der gesamten EU vollständig harmonisiert, so dass Aktualisierungen der nationalen Vorschriften wie des NetzDG erforderlich sind.


Verordnung über illegale Inhalte

Ein zentraler Bezugspunkt der DSA ist der Begriff „illegale Inhalte“, der sehr weit gefasst ist und alle Informationen umfasst, die nicht dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaates entsprechen. Dazu gehören nicht nur von Natur aus illegale Inhalte, sondern auch Aktivitäten, die gegen Verbraucherschutzrechte verstoßen. Der Begriff „Hassrede“ nimmt eine Sonderstellung ein, da es sich nicht um einen einheitlich definierten Rechtsbegriff handelt. Die Erwägungsgründe verweisen auf die Strafrechtssysteme der Mitgliedstaaten.


Die Regulierungsebenen der DSA im Einzelnen

1. Regelungen für Anbieter von Vermittlungsdiensten:
Diese Kategorie umfasst alle Dienste der Informationsgesellschaft, die typischerweise elektronisch gegen Bezahlung angeboten werden. Anbieter, die in diesen Bereich fallen, müssen eine wesentliche Verbindung zur Europäischen Union nachweisen.

2. Allgemeine Haftungsprivilegien:
Die DSA behält die bestehenden Haftungsprivilegien für Diensteanbieter bei. Insbesondere können Access-Provider nicht generell haftbar gemacht werden, während Caching-Provider nur dann haften, wenn sie Kenntnis von illegalen Inhalten erhalten. Hosting-Anbieter behalten ihre Haftungsprivilegien, solange sie keine aktive Rolle einnehmen, die ihnen Kenntnis oder Kontrolle über die gehosteten Daten gewährt.

3. Verbot von allgemeinen Überwachungspflichten und freiwilligen Ermittlungen:
Der DSA hält das Verbot aufrecht, Dienstleistern allgemeine Überwachungspflichten aufzuerlegen. Insbesondere verwirken Anbieter ihre Haftungsprivilegien nicht, wenn sie freiwillige Untersuchungen zur Aufdeckung illegaler Inhalte durchführen, sofern diese Maßnahmen 'in gutem Glauben und mit Sorgfalt' durchgeführt werden.

4. Gerichtliche und behördliche Anordnungen:
Das DSA erlaubt es Behörden und Gerichten, Anordnungen zu erlassen, solange diese Anordnungen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. In der Regel sind solche Anordnungen auf die Gerichtsbarkeit des ausstellenden Mitgliedstaates beschränkt.

5. Kontaktstellen für Behörden und Nutzer:
Alle Anbieter müssen eine zentrale elektronische Kontaktstelle einrichten, um die Kommunikation mit Behörden und Nutzern zu erleichtern. Anbieter mit Sitz außerhalb der EU müssen einen gesetzlichen Vertreter in der Union benennen.

6. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Transparenzverpflichtungen:
Die DSA schreibt die Festlegung von Mindeststandards für die Nutzungsbedingungen vor, insbesondere für die Moderation von Inhalten. Außerdem müssen die Anbieter jährlich einen Transparenzbericht veröffentlichen, in dem sie ihre Aktivitäten im Bereich der Inhaltsmoderation darlegen.

7. Vorschriften für Hosting-Service-Anbieter:
Hosting-Dienstleister sind verpflichtet, ein System zur Meldung und Bearbeitung illegaler Inhalte einzurichten. Sie müssen außerdem Begründungen für auferlegte Nutzungsbeschränkungen liefern und unter bestimmten Bedingungen Straftaten an die zuständigen Behörden melden. Die Meldepflicht gilt insbesondere für Straftaten, die eine Bedrohung für das Leben oder die persönliche Sicherheit darstellen. Die DSA harmonisiert diese Meldepflichten in der gesamten EU, was zu Anpassungen an nationale Gesetze wie das NetzDG führt.


Abschluss

Die Unternehmen müssen ihre Rolle und Verantwortung im Rahmen des DSA gründlich prüfen und ihre Praktiken anpassen, um diese Verpflichtungen zu erfüllen und zu einem sichereren und verantwortungsvolleren digitalen Umfeld in der EU beizutragen.

Während der DSA eine kohärente Regulierungsstruktur bietet, gibt er auch Anlass zur Sorge über mögliche Bedrohungen der Meinungsfreiheit. Die weit gefassten Definitionen von „illegalen Inhalten“ und „Desinformation“ könnten zu einer übermäßigen Kontrolle führen, die den demokratischen Diskurs möglicherweise einschränkt. Daher müssen die Unternehmen bei ihren Bemühungen um die Einhaltung der Vorschriften wachsam bleiben und sicherstellen, dass diese nicht den Schutz der Grundrechte untergraben.

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